Hallo Herr Fundneider,
wir könnten das dann doch auf fsfe-de weiter diskutieren.
Sie können dort gern eine Zusammenfassung meiner E-Mail
zusammen mit Ihrer weiteren Antwort hinsenden.
On Fri, Nov 14, 2003 at 12:54:23PM +0100, Thomas Fundneider wrote:
Bernhard Reiter wrote:
Wahrscheinlich macht es Sinn das Thema auf einer öffentlichen Liste
noch weiter zu diskutieren. Die deutsprachige Liste der FSFE,
Fsfe-de böte sich dafür an.
http://mail.gnu.org/mailman/listinfo/fsfe-de
ja, das habe ich auch schon gemacht, auf der ffs-liste (verein zur
foerderung freier sw). mehrere meinungen zu diesem doch nicht ganz
einfachen thema sind aber immer interessant.
Die Listen des FFS lese ich übrigens nicht mit.
Sofern in ihrem Fall ein großer Nutzen dadurch entsteht,
dass auch proprietäre Weitereinwicklung -- "kommerziell" ginge
nämlich auch mit der GNU GPL -- erlaubt wird,
so schlage ich die Verwendung der Lesser GNU General Public License
(LGPL) vor.
Damit würde nur eine Lizenz gebraucht.
das ist in userem fall nicht moeglich, da es sich nicht nur um eine
library handelt. ausserdem waere unser geschaeftsmodell dann obsolet.
Aus meiner Erfahrung heraus funktioniert ein Geschäftsmodell
viel besser, wenn es den Wert auch ohne Doppellizensierung
zuverlässig schöpft.
On Mon, Oct 20, 2003 at 01:27:07PM +0200, Thomas FUNDNEIDER wrote:
Die FLA übergibt die Verwaltung der Software,
über die "exklusiven Nutzungsrechte" einem Treuhänder.
ich dachte die FSF ist der treuhaender. ist das auch so, oder liege ich
da falsch?
Die FSF Europe wäre üblicherweise der Treuhänder,
welche die Schwesterorganisation der FSF ist.
Diese kann dann über die Form der Lizensierung als Freie Software
entscheiden. Das spezielle Vertragswerk der FLA für diese Übertragung
läßt keine Lizensierung als proprietäre Software zu.
Insofern ist die FLA für eine Doppellizensierung mit propritärer
Lizenz nicht geeignet.
Die Rechte am Dokument selbst hat übrigens die FSF Europe,
weshalb es nicht ohne Genehmigung von anderen möglichen Treuhändern
geändert oder verwendet werden kann.
zur ausgangssituation: wir haben einen bestehenden open source code
"open vxi" (lizenz:
http://www.speech.cs.cmu.edu/openvxi/OpenVXI_1_4/License.txt)
Dies ist eine Freie Software Lizenz ohne besonderen Schutz der Freiheit
und nach meiner schnellen Einschätzung inkompatibel mit der GNU GPL.
die liste um die ffs war da anderer meinung (dass die openvxi-lizenz
kompatibel ist; was ich auch so sehe). ich waere ihnen aber dankbar,
wenn sie ihre bedenken kurz zusammenfassen
Es handelt sich praktisch um eine OpenBSD Lizenz,
allerdings die modifizierte, nicht die orginale.
Insofern wäre es wahrscheinlich doch GNU GPL kompatibel.
Stellt pvx zusammen ein abgeleitetes Werk dar,
gibt es hierzu irgendwo eine definition,
was genau ein abgeleitetes werk ist?
Es sollte aus dem Urheberrecht hervorgehen
und wird durch die aktuelle Rechtssprechung interpretiert.
Insofern ist das schwer wasserdicht zu machen.
Beste Grüße,
Bernhard Reiter