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Re: Frage zum Begriff der Freien Software
From: |
Frank Heckenbach |
Subject: |
Re: Frage zum Begriff der Freien Software |
Date: |
Wed, 15 Feb 2006 06:55:17 +0100 |
User-agent: |
semail 20060101 |
Sven Reumann schrieb:
> Es ist eh klar das nicht alle freien Lizenzen gleich wuenschenswert
> sind. So sollten BSD Style Lizenzen ausser in Ausnahmefaellen vermieden
> werden oder auch das Festschreiben einer bestimmten GPL Version.
Letzteres wage ich mal zu bezweifeln. In der englischen Liste
(address@hidden) läuft gerade ein langer Thread ("My
concerns about GPLv3 process"), der sich zwar inzwischen
größtenteils um die Probleme der GFDL dreht, aber da kaum absehbar
ist, ob die GPLv3 nicht auch irgendwelche schwer wiegenden Probleme
haben wird, bleibe ich für meine eigenen Projekte erst mal bei der
GPLv2. Eine spätere Änderung ist dann zwar vermutlich nur mit dem
Einverständnis aller Beitragenden möglich, aber das erscheint mir im
Moment das kleinere Risiko.
Wobei das hierzulande vermutlich egal ist, weil die "or any later
version"-Klausel wohl eh unwirksam ist (sagt z.B. Georg Greve in
http://lists.gnu.org/archive/html/fsfe-de/2001-10/msg00036.html).
> Ein Programm wo Veraenderungen nur in Patchform vertrieben koennte wohl auch
> nicht Teil von Debian sein, da die Debianentwickler oft Aenderungen am
> Quelltext vornehmen muessen damit das Programm Policy konform ist.
Gerade Debian verteilt doch i.a. Originalpaket + Patch. Ein Problem
sehe ich nur, wenn das Originalpaket Teile enthält, die gegen die
DFSG verstoßen und deshalb vorher entfernt werden müssen *und* die
Lizenz das verbietet (z.B. eben Änderungen nur in Patchform) *und*
die zu entfernenden Teile nicht eigene Werke (unter der selben oder
einer anderen Lizenz) bilden, z.B. Dokumentation oder klar
abgegrenzte Add-Ons, die dann komplett entfernt werden könnten.
Frank
--
Frank Heckenbach, address@hidden
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